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   LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 10 Sa 1700/15   

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https://dejure.org/2015,47644
LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 10 Sa 1700/15 (https://dejure.org/2015,47644)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.11.2015 - 10 Sa 1700/15 (https://dejure.org/2015,47644)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. November 2015 - 10 Sa 1700/15 (https://dejure.org/2015,47644)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Konsultation mit dem Betriebsrat bei einer Massenentlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 17 Abs. 3a
    Beherrschung; Hintergründe; Konsultation; Massenentlassung; Unterrichtung

  • rechtsportal.de

    KSchG § 17 Abs. 3a
    Anforderungen an die Konsultation mit dem Betriebsrat bei einer Massenentlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 10.09.2009 - C-44/08

    Akavan Erityisalojen Keskusliitto AEK u.a. - Vorabentscheidungsverfahren -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 10 Sa 1700/15
    Das kann zwar je nach Kenntnisstand sukzessive erfolgen [EuGH, Urteil vom 10. September 2009 - C 44/08 (Akavan Erityisalojen Keskusliitto)], aber nur ein so informierter Betriebsrat kann dann qualifizierte Alternativen für eine vollständige oder teilweise Weiterbeschäftigung der von Entlassung bedrohten Beschäftigten entwickeln.

    Ist eine unternehmerische Entscheidung, von der angenommen wird, dass sie zu Massenentlassungen führen wird, beabsichtigt und sind die einschlägigen Gründe für die Konsultationen nicht bekannt, so können diese Ziele nicht erreicht werden [EuGH, Urteil vom 10. September 2009 - C 44/08 (Akavan Erityisalojen Keskusliitto)].

    Nach Art. 2 Abs. 4 UA 1 RL 98/59/EG treffen die Informations-, Konsultations- und Meldepflichten ebenso wie im Rahmen des § 17 KSchG allein die Beklagte als die juristische Person, mit der die Arbeitnehmer, die entlassen werden könnten, in einem Beschäftigungsverhältnis stehen [EuGH, Urteil vom 10. September 2009 - C 44/08 (Akavan Erityisalojen Keskusliitto)].

    Das Konsultationsverfahren muss bei dem unmittelbaren Arbeitgeber abgeschlossen sein, ehe dieser damit beginnen darf, Kündigungserklärungen auszusprechen (EuGH, Urteil vom 10. September 2009 - C 44/08).

    Wie der EuGH in der Entscheidung vom 10. September 2009 (C 44/08) festgestellt hat, ergibt sich aus Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 1 der RL 98/59/EG nämlich, dass sich die Konsultationen insbesondere auf die Möglichkeit erstrecken sollen, geplante Massenentlassungen zu vermeiden oder zu beschränken.

  • BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13

    Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 10 Sa 1700/15
    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mit dem Betriebsrat über die Entlassungen bzw. die Möglichkeiten ihrer Vermeidung oder Einschränkung und über die Folgen der Entlassungen ernstlich zu verhandeln, ihm dies zumindest anzubieten (BAG, Urteil vom 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13).

    Verhandlungen sind mit dem Betriebsrat als Gremium durchzuführen, denn dieser handelt als Kollegialorgan (BAG, Urteil vom 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13).

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 5/12

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 10 Sa 1700/15
    Die Konsultationspflicht diene nicht nur der Vermeidung oder Beschränkung von Entlassungen, sondern auch der Möglichkeit, die Folgen der Entlassung zu mildern wie das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 13. Dezember 2012 - 6 AZR 5/12 entschieden habe.

    Solche Unwirksamkeitsgründe sind bereits von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn sie sich aus einem Vortrag des Arbeitgebers oder eingereichten Unterlagen ergeben (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 6 AZR 5/12).

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 10 Sa 1700/15
    Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsgericht zuvor einen Hinweis nach § 6 KSchG gegeben hat (BAG, Urteil vom 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10).
  • BAG, 21.03.2013 - 2 AZR 60/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 10 Sa 1700/15
    Wird kein Konsultationsverfahren im Sinne dieser Norm durchgeführt, ist eine im Rahmen einer Massenentlassung ausgesprochene Kündigung wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot im Sinne von § 134 BGB rechtsunwirksam (BAG, Urteil vom 21. März 2013 - 2 AZR 60/12).
  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11

    Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 10 Sa 1700/15
    Dass und welche Verfahren gleichzeitig durchgeführt werden sollen, muss hierbei jedoch hinreichend klargestellt werden (BAG, Urteil vom 20. September 2012 - 6 AZR 155/11).
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 693/06

    Betriebsübergang: Bodenpersonal einer Fluglinie auf einem Großflughafen -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 10 Sa 1700/15
    Das Führen der Verhandlungen im Rahmen eines Einigungsstellenverfahrens ist nicht wirksam möglich, da die Einigungsstelle als unparteiischer Dritter nicht bevollmächtigt ist, Verhandlungen anstelle der Betriebsparteien zu führen (BAG, Urteil vom 16. Mai 2007 - 8 AZR 693/06).
  • BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 43/93

    Elementare Verfahrensgrundsätze der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 10 Sa 1700/15
    Die Beisitzer sind nach allgemeiner Auffassung auch nicht an Weisungen gebunden (vgl. BAG, Beschlüsse vom 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 und 27. Juni 1995 - 1 ABR 3/95).
  • BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 3/95

    Einladung der Beisitzer zur Einigungsstellensitzung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 10 Sa 1700/15
    Die Beisitzer sind nach allgemeiner Auffassung auch nicht an Weisungen gebunden (vgl. BAG, Beschlüsse vom 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 und 27. Juni 1995 - 1 ABR 3/95).
  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 10 Sa 1700/15
    Diese Ziele bestehen gemäß dem Wortlaut von Art. 2 Abs. 2 RL 98/59/EG neben der Milderung der Folgen der Massenentlassung vor allem darin, Massenentlassungen zu vermeiden oder zumindest zu beschränken [vgl. EuGH, Urteil vom 27. Januar 2005 - C 188/03 (Junk)].
  • BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 44/10

    Nachteilsausgleich - Einigungsstellenspruch - Versuch eines Interessenausgleichs

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 21 Sa 1544/15

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren - Einbeziehung einer

    Dahingestellt bleiben kann, ob die Beklagte den Betriebsrat über die beabsichtigte Massenentlassung ausreichend i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG unterrichtet und ihm insbesondere die Gründe für die geplanten Entlassungen hinreichend mitgeteilt hat (verneinend u. a. LAG Berlin-Brandenburg vom 26.11.2015 - 10 Sa 1700/15 - und vom 24.02.2016.

    Diesen überzeugenden Ausführungen (ähnlich auch schon LAG Berlin-Brandenburg vom 11.12.2015 - 9 Sa 1397/15) schließt sich die erkennende Kammer vollumfänglich an (im Ergebnis ebenso LAG Berlin-Brandenburg vom 26.11.2015 - 10 Sa 1700/15 - vom 15.12.2015 - 26 Sa 1263/15 u. 26 Sa 1668/15 - a. A. u. a. LAG Berlin-Brandenburg vom 01.12.2015 - 7 Sa 1288/15 - vom 11.12.2015 - 2 Sa 1267/15 u. 2 Sa 1671/15).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - 21 Sa 142/16

    Massenentlassung - Stellungnahme des Betriebsrats

    Dahingestellt bleiben kann, ob die Beklagte den Betriebsrat über die beabsichtigte Massenentlassung ausreichend i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG unterrichtet und ihm insbesondere die Gründe für die geplanten Entlassungen hinreichend mitgeteilt hat (verneinend u. a. LAG Berlin-Brandenburg vom 26.11.2015 - 10 Sa 1700/15 - und vom 24.02.2016- 15 Sa 1953/15 -).

    Diesen überzeugenden Ausführungen (ähnlich auch schon LAG Berlin-Brandenburg vom 11.12.2015 - 9 Sa 1397/15) schließt sich die erkennende Kammer vollumfänglich an (so auch schon LAG Berlin-Brandenburg vom 14.04.2016 - 21 Sa 1241/15 - und - 21 Sa 1544/15 u. 21 Sa 1568/15 - im Ergebnis ebenso LAG Berlin-Brandenburg vom 26.11.2015 - 10 Sa 1700/15 - vom 15.12.2015 - 26 Sa 1263/15 u. 26 Sa 1668/15 - a. A. u. a. LAG Berlin-Brandenburg vom 01.12.2015 - 7 Sa 1288/15 - vom 11.12.2015 - 2 Sa 1267/15 u. 2 Sa 1671/15).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 21 Sa 1241/15

    Massenentlassung; Konsultationsverfahren; Anzeigeverfahren

    Dahingestellt bleiben kann, ob die Beklagte den Betriebsrat über die beabsichtigte Massenentlassung ausreichend i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG unterrichtet und ihm insbesondere die Gründe für die geplanten Entlassungen hinreichend mitgeteilt hat (verneinend u. a. LAG Berlin-Brandenburg vom 26.11.2015 - 10 Sa 1700/15 - und vom 24.02.2016 - 15 Sa 1953/15 -).

    Diesen überzeugenden Ausführungen (ähnlich auch schon LAG Berlin-Brandenburg vom 11.12.2015 - 9 Sa 1397/15) schließt sich die erkennende Kammer vollumfänglich an (im Ergebnis ebenso LAG Berlin-Brandenburg vom 26.11.2015 - 10 Sa 1700/15 - vom 15.12.2015 - 26 Sa 1263/15 u. 26 Sa 1668/15 - a. A. u. a. LAG Berlin-Brandenburg vom 01.12.2015 - 7 Sa 1288/15 - vom 11.12.2015 - 2 Sa 1267/15 u. 2 Sa 1671/15).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2016 - 15 Sa 1953/15

    Massenentlassungen im Bereich der Fluggastabfertigung

    Insofern wird auf die zutreffenden Erwägungen des LAG Berlin - Brandenburg vom 26.11.2015 - 10 Sa 1700/15 Bezug genommen.
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